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internetinternet : Hart aber Gerecht - Logfiles von Raubkopierer und Verbrecher
am 29.07.2006 21:40:00 (691 x gelesen)

Man sollte eigentlich meinen, dass die Betreiber der Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" ein wenig mehr Acht auf Ihre Daten geben sollten, oder? Dies war aber nicht der Fall und so konnte man bis vor kurzem die Logfiles der Seite www.hartabergerecht.de einsehen, ohne Hackertricks oder sonstiges anzuwenden. Dies berichtet der Netzpolitikblog, welcher auch als Erstes auf diese Sicherheitslücke stieß.




Die Logdatei beinhaltet 46 MegaByte große Daten von jedem Schritt der Besucher von Hartabergerecht.de und ist sogar im Internet als Backup schwarz zu bekommen. Nicht nur, dass sich jeder diese Logfile downloaden kann, sondern auch dass ein Blog dieses Logfile schon ausgewertet und analysiert hat, ist ein wirklich peinlicher Beweis dafür, wie freizügig die Copyright-Schützer mit Ihren Daten umgehen.

Bevor der Server ein Sicherheitsupdate verpasst bekommen hat und es für den normalen User ohne Hackerkentnisse möglich war die Logfiles einzusehen, konnten sogar User mit Unix-Kentnissen die eCards einsehen, die über Hartabergerecht.de verschickt wurden.

Peinlich, peinlich und nicht gerade eine Förderung der Kampagne gegen Raubkopierer.(cpi)

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 Re: Hart aber Gerecht - Logfiles von Raubkopierer und Ver...

Geschrieben am: 30.07.2006 10:31  Aktualisiert: 30.07.2006 10:34
Der Witz schlechthin ist ja die äußerst fragwürdige und vor allem fehlerhafte Ausdrucksweise der Musik- und Filmindustrie. Ich spreche von dem überall propagierten Leitmotto: "Raubkopierer sind Verbrecher". Natürlich ist das Umgehen eines Kopierschutzes sowie das unerlaubte Vervielfältigen und Vertreiben von rechtlich geschützten Werken strafbar. Aber das geliebte Leitmotto ist voller fälschlicher Wortwahl, und dient einzig der Abschreckung.

Ich hatte dazu just einen Bericht in der CT gelesen. Demzufolge müsste es nämlich Schwarzkopierer statt Raubkopierer heißen. Denn Raub definiert sich durch Wegnahme einer Sache mittels phyischer Gewalt gegen eine Person oder Androhung von Gewalt. Wenn man eine DVD vervielfältigt ist wohl kaum physische Gewalt im Spiel. Deshalb ist der Begriff Raubkopierer in diesem Zusammenhang gänzlich Schwachsinn.

Und Verbrecher sind diese Leute größtenteils auch nicht. Sondern wenn überhaupt nur Vergeher. Die Androhung von bis zu 5 Jahre Haft gilt vielleicht für "große Fische", Hintermänner, Leute die es gewerblich betrieben haben, vielleicht Serverfarmen oder kleine Brennfabriken betrieben haben. Gerade aber die Gelegenheitskopierer würden im Falle eines Falles eine Geldstrafe oder maximal ein Jahr Haft bekommen. Und dies fällt juristisch gesehen nicht unter Verbrechen sondern Vergehen.

Zusammenfassend und juristisch korrekt müsste das von der Filmindustrie so gern genommene Motto nicht "Raupkopierer sind Verbrecher" lauten, sondern "Schwarzkopierer sind Vergeher". Aber das hört sich eben nicht dramatisch und angsteinflößend genug an. Also wird kurzerhand eigenmächtig eine juristisch falsche Aussage kreiert, mit der man prima tausende von ehrlichen und unschuldigen Kinobesuchern als Verbrecher beschuldigen kann.

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