Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Fall entschieden, dass Links auf rechtsextremen Webseiten in gesonderten Fällen nicht immer illegal sind. Das Betreiben einer rechtsradikalen Webseite ist in Deutschland grundlegend untersagt, sowie das Verlinken auf solche illegalen Webseiten.
In dem Fall eines 33-Jährigen Mannes hat der Betreffende über Rechtsextremismus aufgeklärt und auf rechtsradikalen Webseiten aus den USA verlinkt, wobei er sich davon ausdrücklich distanziert hat, dass er für die Seiten nicht verantwortlich ist und diese illegal sind.
Das Oberlandesgericht erkannte dies an und wies die Anklage der Staatsanwaltschaft ab, die hieß, dass der Betroffene
Propagandamittel verbreitet, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und volksverhetzende Schriften zugänglich gemacht hätte. (cpi)