Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 23. Januar 2008 RapidShare nun für die bereitgestellten Inhalte als haftbar erklärt. Rapidshare ist nun dazu verpflichtet die Inhalte der Benutzer kontrollieren zu müssen. Bislang hatte sich RapidShare darauf berufen, dass die Benutzer die alleinige Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte haben, doch davor hat das Landgericht Düsseldorf nun einen Riegel vorgeschoben.